Pflegegeld
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Pflegestufen
Pflegestufen - Einstufung in Pflegestufen und die entsprechenden Leistungen
Die Leistungen, die an Pflegebedürftige ausgezahlt werden, hängen von der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe ab. Diese wird im Allgemeinen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen. Die Einstufung in eine Pflegestufe richtet sich danach, in welchem Umfang der Pflegebedürftige Hilfe bei bestimmten Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt. Dabei wird Hilfe bei Ernährung, Körperpflege und Mobilität als Grundpflege bezeichnet. Abhängig von der Pflegestufe werden somit unterschiedlich hohe Geldleistungen bezahlt. Maßgeblich ist dabei zudem, wer die Pflegeleistungen erbringt, da hierbei zwischen Sachleistungen, Pflegegeld und Stationäre Pflege unterschieden wird. Sachleistungen werden gezahlt, wenn die Pflege durch professionelle Pflegekräfte (z.B. durch einen Pflegedienst) übernommen wird und zu Hause beim Pflegebedürftigen vor Ort durchgeführt wird. Ein Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt wird. Stationäre Pflege wird gezahlt, wenn eine Unterbringung im Pflegeheim erfolgt. In den meisten Fällen werden durch die Pflegehilfe nicht alle im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit anfallenden Kosten gedeckt. Hierdurch geraten auch Familienangehörige, die zur Zahlung herangezogen werden, in finanzielle Schwierigkeiten. Um dies zu vermeiden, kann man jedoch mit einer Pflegeversicherung vorsorgen.
Pflegestufen - Pflegestufe 1 - erhebliche Pflegebedürftigkeit
Wenn jemand mindestens einmal täglich die Grundpflege benötigt und zudem mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt, wird er in die Pflegestufe 1 eingestuft. Der Zeitaufwand für die Pflege muss durchschnittlich mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufen - Pflegestufe 2 - schwere Pflegebedürftigkeit
Wenn jemand mindestens 3 Mal täglich die Grundpflege benötigt und zudem mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt, wird er in die Pflegestufe 2 eingestuft. Der Zeitaufwand für die Pflege muss für Pflegestufe 2 mindestens täglich 3 Stunden betragen, wobei mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufen - Pflegestufe 3 - schwerste Pflegebedürftigkeit
Benötigt jemand rund um die Uhr (also auch nachts) fremde Hilfe für die Grundpflege und mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt, wird er in die Pflegestufe 3 eingestuft. Der zeitliche Aufwand für Pflegestufe 3 muss durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag betragen, wobei mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufen - Pflegestufe 3 - Härtefall - Härtefallantrag
In Einzelfällen wird bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe 3 ein sog. Härtefall anerkannt. Dafür muss zusätzlich zu den Voraussetzungen für Pflegestufe 3 eines der beiden folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Die Grundpflege wird mindestens 6 Stunden am Tag benötigt, davon mindestens 3 Mal pro Nacht.
- Die Grundpflege muss sowohl am Tag als auch nachts nur von mehreren Personen gemeinsam erbracht werden.
Trifft eines dieser Kriterien zu, so kann ein Härtefallantrag gestellt. Bei Bewilligung des Härtefalls wird die finanzielle Leistung erhöht.
Den folgenden tabellarischen Übersichten können Sie die Leistungen entnehmen, die die gesetzliche Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit bezahlt.
Pflegegeld monatlich - Häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nichtprofessionelle Helfer
vor 01.07.2008 |
ab 01.07.2008 |
ab 2010 |
ab 2012 |
|
Pflegestufe I |
205 € |
215 € |
225 € |
235 € |
Pflegestufe II |
410 € |
420 € |
430 € |
440 € |
Pflegestufe III |
665 € |
675 € |
685 € |
700 € |
Tabelle: Pflegegeld abhängig von der Pflegestufe
Pflegesachleistungen monatlich - Häusliche Pflege durch zugelassene professionelle Pflegedienste
vor 01.07.2008 |
ab 01.07.2008 |
ab 2010 |
ab 2012 |
|
Pflegestufe I |
384 € |
420 € |
450 € |
450 € |
Pflegestufe II |
921 € |
980 € |
1040 € |
1.100 € |
Pflegestufe III |
1432 € |
1470 € |
1510 € |
1.550 € |
Härtefall |
1918 € |
Tabelle: Sachleistung abhängig von der Pflegestufe
Vollstationäre Leistungen monatlich - Pflege im Pflegeheim
vor 01.07.2008 |
ab 01.07.2008 |
ab 2010 |
ab 2012 |
|
Pflegestufe I |
1023 € |
|||
Pflegestufe II |
1279 € |
|||
Pflegestufe III |
1432 € |
1470 € |
1510 € |
1550 € |
Pflegestufe III (Härtefall) |
1688 € |
1750 € |
1825 € |
1918 € |
Tabelle: Stationäre Leistung abhängig von der Pflegestufe
Ergänzende Leistungen für allgemeine Betreuung (bspw. für Demenzkranke) monatlich
Pflegestufe I bis III |
200 € |
Tabelle: Ergänzende Leistungen unabhängig von der Pflegestufe
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