Pflegegeld

Pflegegeld - Was genau ist Pflegegeld?

Pflegegeld zählt zu den Sozialleistungen in Deutschland und stellt eine Geldleistung und / oder Sachleistung dar, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit gezahlt wird. Da fast jeder zweite Mensch in Deutschland in seinem Leben irgendwann einmal pflegebedürftig wird, ist das Pflegegeld eine der sehr wichtigen Sozialleistungen. Geregelt wird die Zahlung des Pflegegeldes über die Pflegegeldversicherung, die Unfallversicherung und die Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe. Das Pflegegeld ist unabhängig vom Lebensalter. Es wird für Kinder ebenso gewährt wie für ältere Menschen. Seit dem Jahre 1995 ist jeder, der in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, auch zur Zahlung in die Pflegeversicherung verpflichtet. Auch Personen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen die sog. Pflegepflichtversicherung zusammen mit ihrer privaten Krankenversicherung abschließen. Dieser Personenkreis kann aber unter Umständen freiwillig eine gesonderte Pflegegeldversicherung abschießen. Voraussetzung dafür ist, dass gewisse Einkommensgrenzen überschritten werden und die Versicherten damit eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beantragen können.


Pflegegeld Versicherungen - Zu beachten beim Pflegegeld VergleichPflegegeld

Die staatlichen Pflegegeld Leistungen sind allerdings äußerst gering und können die tatsächlichen Kosten im Pflegefall nur zu einem kleinen Teil auffangen. Um daher im Falle eines Pflegefalls finanziell abgesichert zu sein, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig um eine private Pflegegeld Versicherung zu kümmern, um dadurch die anfallenden Pflegekosten schultern zu können. Beim Vergleich von Pflegegeld Versicherungen sollte man jedoch genauestens die Leistungen der verschiedenen Pflegegeld Angebote beachten. Denn viele Pflegegeld Versicherer bieten nur in Pflegestufe 3 (und überdies oft auch nur bei Pflege im Heim) entsprechende Pflegegeld Leistungen an und entweder kein oder nur ein sehr geringes Pflegegeld in Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2; häufig wird auch keine Leistung gezahlt, wenn die Pflege zuhause stattfindet. Das nebenstehende Schaubild verdeutlicht jedoch, dass die Versicherer mit solchen Pflegegeld Angeboten in den allermeisten Fällen nicht zahlen müssen, da der Großteil der Pflegefälle in genau diesen ersten beiden Pflegestufen, also Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 angesiedelt sind (Quelle der Daten: Statistisches Bundesamt, Bundesgesundheitsministerium). Nur etwas über 10% aller Pflegebedürftigen befinden sich in der Pflegestufe 3. Zudem werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause gepflegt und nicht im Pflegeheim. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, Pflegegeld Angebote zu wählen, die auch in Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 hohe Leistungen erbringen und nicht lediglich in Pflegestufe 3. Außerdem sollte auch gezahlt werden, wenn die Pflege zuhause durchgeführt wird. Als unabhängige Versicherungs-Experten für Pflegeversicherungen beraten wir Sie gerne im Bereich der Pflegegeld Versicherungen und unterbreiten Ihnen entsprechende leistungsstarke aber auch preisgünstige Pflegegeld Angebote. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage mit Hilfe des Kontaktformulars auf der rechten Seite.


Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters und kann jeden treffen

Jeder Person kann es leider passieren, dass sie pflegebedürftig wird. Dabei hat dies nicht unbedingt nur etwas mit einem höheren Lebensalter zu tun. Pflegebedürftigkeit entsteht nämlich nicht nur aus schweren und länger andauernden Krankheiten, sondern kann auch durch Unfälle eintreten. Somit ist Pflegebedürftigkeit nicht nur eine Frage des Alters. Auch wenn das Risiko, pflegebedürftig zu werden für Menschen zwischen 30 und 40 noch sehr gering und noch in weiter Ferne erscheint, sollte man sich frühzeitig (und nicht erst im Rentenalter) mit dem Thema Pflege befassen. Damit man in einem Pflegefall auch die Hilfe bekommt, die erforderlich ist, ist es wichtig, dass die Hilfe bzw. finanzielle Unterstützung angemessen ist, die Pflegestufe also der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit entspricht. Im Falle einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit muss der Pflegebedürftige selbst oder dessen Verwandte eine Meldung bei der zuständigen Pflegekasse machen, damit der Betroffene künftig Pflegegeld und Sachleistungen erhält. Hierfür genügt in der Regel ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse, damit der Pflegegeldantrag zugeschickt wird. Die Pflegeleistungen sollten auch bereits beantragt werden, sobald sich abzeichnet, dass ein Angehöriger (bspw. die Eltern oder auch der Ehepartner) dauerhaft Hilfe benötigen wird. Denn selbst wenn der Umfang des Hilfebedarfs zunächst nicht für eine Pflegestufe ausreicht, haben Betroffene bspw. Anspruch auf Hilfen für Demenzkranke.


Pflegegeld - Pflegestufen - Einstufung der Pflegebedürftigkeit

Die Zahlung des Pflegegeldes ist im Allgemeinen von der Pflegestufe abhängig. Insgesamt wird die Pflegebedürftigkeit in Deutschland in 3 Pflegestufen unterteilt (diskutiert wurde in 2008, die Pflegestufen im Rahmen der Reform zu ändern und in 5 Pflegestufen zu unterteilen). Die Pflegestufen entscheiden darüber, in welchem Umfang ein Pflegebedürftiger entsprechende Leistungen von der Pflegeversicherung erhält. In der Regel erfolgen die Einstufungen in Pflegestufen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei privaten Pflegeversicherungen übernimmt diese Aufgabe die Firma Medicproof GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der private Krankenversicherung e.V.


Pflegegeld Versicherung - Antrag - GesundheitsfragenPflegegeld Versicherung

Bei den meisten Pflegeversicherung Angeboten sind bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen zu beantworten. Das bedeutet, dass es für Menschen, die bereits erhebliche gesundheitliche Beschwerden haben, sehr schwierig ist, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Daher ist es sinnvoll, eine Pflegeversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen und zwar schon lange vor Renteneintritt.


Pflegegeld bei stationärer Pflege

Wenn die Pflegebedürftigen in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden, dient das Pflegegeld zur Zahlung der dafür erforderlichen Kosten. Beurteilt wird die Pflegebedürftigkeit des Einzelnen auch in diesen Fällen durch den Medizinischen Dienst (MDK) der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Ist ein Patient privat versichert, wird diese Beurteilung von einem privaten Gutachter übernommen bzw. von einem privaten Dienstleister wie z.B. MedicProof GmbH.

 

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Letzte Aktualisierung: 06.03.2024 ·