Pflegegeld in Österreich

Pflegegeld und Pflegestufen in Österreich

Auch in Österreich ist die professionelle Betreuung eines Pflegebedürftigen sehr kostenintensiv. Für die Pflege der Pflegebedürftigen wird auch in Österreich ein Pflegegeld gezahlt. Die Höhe des Pflegegeldes ist wie in Deutschland auch vom Pflegebedarf bzw. den Pflegestufen abhängig. In Österreich gibt es 7 Pflegestufen, die in Stunden berechnet werden, den erforderlichen sog. Pflegestunden pro Monat. Bei den ersten beiden Pflegestufen liegt das monatliche Aufkommen des Bedarfs an Pflege zwischen 50 und 75 Stunden, ist also noch relativ gering. Die Betroffenen können sich noch überwiegend selbst versorgen und brauchen nur bei bestimmten Tätigkeiten und Verrichtungen ein wenig Hilfe. Ab 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat beginnt die Pflegestufe 3. Hier hat man es schon mit schwereren Behinderungen und Gebrechen zu tun. Ab der Pflegestufe 5 sind die Pflegebedürftigen nicht mehr in der Lage, sich selbständig zu bewegen geschweige denn irgendwelche Dinge für ihr tägliches Leben selbst zu erledigen. Diese Personen benötigen eine Betreuung rund um die Uhr und kommen ohne fremde Hilfe überhaupt nicht mehr aus. Oft wird die Pflege von nahen Verwandten übernommen. Diesen steht dann die Zahlung des Pflegegeldes zu, meist aber erst ab der Pflegestufe 3. Hier sollte man sich bei Bedarf bei der zuständigen Pflegekasse erkundigen, wie es mit dem Anspruch auf Pflegegeld aussieht.


Pflegestufe 1 - über 50 Pflegestunden - 154,20 EURPflegestufen Österreich

Pflegebedürftige, die mehr als 50 Stunden im Monat gepflegt werden müssen, werden in Pflegestufe 1 eingestuft. Personen in Pflegestufe 1 erhalten ein Pflegegeld von monatlich 154,20 EUR.


Pflegestufe 2 - über 75 Pflegestunden - 284,30 EUR

In Pflegestufe 2 befinden sich die Pflegebedürftigen, die mehr als 75 Stunden monatlich gepflegt werden müssen. Personen in Pflegestufe 2 erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 284,30 EUR pro Monat.


Pflegestufe 3 - über 120 Pflegestunden - 442,90 EUR

Pflegebedürftige, die über 120 Stunden pro Monat gepflegt werden müssen, werden in Pflegestufe 3 eingestuft. Diese Personen erhalten als Pflegegeld einen Betrag von monatlich 442,90 EUR.


Pflegestufe 4 - über 160 Pflegestunden - 664,30 EUR

Bei Pflegestufe 4 handelt es sich um einen erhöhten Pflegebedarf, mit mehr als 160 Stunden pro Monat. Für Pflegebedürftige in Pflegestufe 4 wird ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 664,30 EUR gezahlt.


Pflegestufe 5 - über 180 Pflegestunden - 902,30 EUR

Personen, die sich Pflegestufe 5 befinden, benötigen einen besonders hohen Pflegeaufwand. Pflegebedürftige in Pflegestufe 5 erhalten ein monatliches Pflegegeld von 902,30 EUR.


Pflegestufe 6 - über 180 Pflegestunden und kontinuierlicher Pflegebedarf - 1242,00 EUR

Pflegebedürftige in Pflegestufe 6 benötigen einen immens hohen Pflegebedarf und müssen rund um die Uhr betreut werden. Wenn demnach eine Pflege bei Tag und Nacht geleistet werden muss, um das Risiko einer Eigengefährdung oder Fremdgefährdung zu reduzieren, wird ein Pflegegeld von 1242,- EUR pro Monat gezahlt.


Pflegestufe 7 - über 180 Pflegestunden und vollständige körperliche Einschränkung - 1655,80 EUR

Die Pflegestufe 7 ist die höchste Pflegestufe. Bei Personen in Pflegestufe 7 ist keine gezielt erfolgreiche Bewegung der 4 Extremitäten mehr möglich oder es liegt eine andere gleichwertige vollständige Einschränkung vor. Das Pflegegeld in dieser Pflegestufe beträgt 1655,80 EUR.

 

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Letzte Aktualisierung: 06.04.2024 ·