Pflegegeld
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Pflegegeld
Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld zählt zu den Sozialleistungen und ist eine Geldleistung, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit gezahlt wird. Geregelt wird die Zahlung des Pflegegeldes über die Pflegegeldversicherung, die Unfallversicherung und die Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe. Das Pflegegeld ist unabhängig von dem Lebensalter. Es wird für Kinder ebenso gewährt wie für ältere Menschen.
Pflegegeld Verpflichtung
Seit dem Jahre 1995 ist jeder, der in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, auch zur Zahlung in die Pflegeversicherung verpflichtet. Privat versicherte Personen können freiwillig eine gesonderte Pflegegeldversicherung abschießen. Voraussetzung dafür ist, dass gewisse Einkommensgrenzen überschritten werden und die Versicherten damit eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beantragen können.
Pflegegeld Pflegestufe
Leider ist die Zahlung des Pflegegeldes von der Pflegestufe abhängig. Insgesamt wird die Pflegebedürftigkeit in 7 Pflegestufen unterteilt. Bei den ersten beiden Pflegestufen liegt das monatliche Aufkommen des Bedarfs an Pflege zwischen 50 und 75 Stunden, ist also noch relativ gering. Die Betroffenen können sich noch überwiegend selbst versorgen und brauchen nur bei bestimmten Tätigkeiten und Verrichtungen ein wenig Hilfe. Ab 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat beginnt die Pflegestufe 3. Hier hat man es schon mit schwereren Behinderungen und Gebrechen zu tun.
Ab der Pflegestufe 5 sind die Patienten nicht mehr in der Lage, sich selbständig zu bewegen geschweige denn irgendwelche Dinge für ihr tägliches Leben selbst zu erledigen. Diese Personen benötigen eine Betreuung rund um die Uhr und kommen ohne fremde Hilfe überhaupt nicht mehr aus. Oft wird die Pflege von nahen Verwandten übernommen. Diesen steht dann die Zahlung des Pflegegeldes zu, meist aber erst ab der Pflegestufe 3. Hier sollte man sich bei Bedarf bei der zuständigen Pflegekasse erkundigen, wie es mit dem Anspruch auf Pflegegeld aussieht.
Pflegegeld | Unfälle
Anderenfalls, wenn die Patienten in einer Einrichtung untergebracht werden, dient das Pflegegeld zur Zahlung der dafür erforderlichen Kosten. Beurteilt wird die Pflegebedürftigkeit des Einzelnen durch den Medizinischen Dienst der Gesetzlichen Krankenkassen. Ist ein Patient privat versichert, wird diese Beurteilung von einem privaten Gutachter übernommen. Leider kann es jeden von uns täglich treffen, dass man pflegebedürftig wird. Die Pflegebedürftigkeit entsteht nämlich nicht nur aus schweren und länger andauernden Krankheiten, sondern kann auch durch Unfälle eintreten.
Dabei macht dieses Schicksal vor keinem Alter halt. Damit man nun auch die Hilfe bekommt, die angemessen ist, ist es ganz besonders wichtig, dass die Pflegestufe auch der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit entspricht. Im Falle einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit muss der Pflegebedürftige selbst oder dessen Verwandte eine Meldung bei der zuständigen Pflegekasse machen, damit der Patient künftig Pflegegeld und Sachleistungen erhält. Hierfür genügt in der Regel ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse.
Pflegegeld | Pflegekasse
Von der Pflegekasse erhält man dann Antragsunterlagen, die ausgefüllt wieder zurückgeschickt werden müssen. Aufgrund dessen wird dann von der Pflegekasse ein Gutachter beauftragt, die häusliche Situation und die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Dieser Gutachter kann entweder von dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse sein, aber auch von der Bundesknappschaft oder von einem Dienstleistungsunternehmen.
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